NÖ. Hundehaltegesetz
Beschlossen vom NÖ Landtag am 19.November 2009.
Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und nennt unter §2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pitt Bull
- Rottweiler
- Tosa Inu Bandog
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen. Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der NÖ HUNDEHALTE- SACHKUNDEVERORDNUNG verankert.
Der Unkostenbeitrag für die Grundausbildung der NÖ. Sachkunde beträgt einheitlich EUR 60.- Unter §4 Erbringung der Sachkunde ist die Erbringung geregelt und die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen angeführt.
Die legitimierten Trainer der ÖHU – nach Postleitzahlen geordnet:

ÖHU Ausbildner zum NÖ Sachkundenachweis

NÖ Hundehalte Gesetz 2020

NÖ Sachkundeverordnung
Weitere Informationen unter sekretaer@oehu.at